Nachhaltigkeit

Die Grundlagen für die Produktion von gehaltvoller Knospen-Milch bilden Bio-Futter und eine tiergerechte Haltung:

Hochwertiges biologisches Futter bildet die Basis für eine artgerechte, konsequent biologische und gesunde Tierernährung. Dabei müssen Landwirte ihre Wiederkäuer mit mindestens 90 % Bio-Raufutter (Gras, Heu, Lee und Kräuter) füttern. Nur höchstens 10 % der Tiernahrung darf aus Kraftfutter (Soja und Getreide ) bestehen, wobei auch dieses Futter aus rein biologischem Anbau stammen muss.
Die Kühe verbringen die meiste Zeit des Jahres im Freien: Frühling bis Herbst an mindestens 26 Tagen pro Monat auf der Weide, in der Winterzeit an mindestens 13 Tagen pro Monat im Auslauf-
Weitere Informationen:

http://www.bio-suisse.ch/de/regelwerkemerkbltter3.php

International betrachtet erzielt Emmi etwa 10 % ihres Umsatzes mit Bio-Produkten. In der Schweiz sind etwa 12 % der von Emmi verarbeiteten Milch Bio. Das Unternehmen ist damit der grösste Hersteller von Bio-Milchprodukten in der Schweiz. 

Emmi kauft dazu ausschliesslich Bio-Milch in Knospenqualität nach den Vorgaben des Dachverbandes der Bioproduzenten BIO SUISSE ein www.bio-suisse.ch, deren Anforderungen deutlich über die gesetzlichen Biobestimmungen hinausgehen. Es sind dies:
Die wichtigsten Anforderungen von BIO SUISSE sind folgende:

  • ganzbetriebliche biologische Betriebsführung mit geschlossenen Nährstoff-Kreisläufen und eingeschränktem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
  • strenge Auflagen an Mindestauslauf der Milchkühe
  • mindestens 90 % Raufutter (Gras, Heu, Silage, Mais)
  • kein vorbeugender Einsatz von Antibiotika

Die Nachhaltigkeit ist bei Emmi ein wichtiges strategisches Thema. Das Unternehmen arbeitet gezielt an vier Fokusthemen.
Weitere Informationen zu Nachhaltigkeit bei Emmi: www.emmi.com/nachhaltigkeit


(Milchqualität von Kühen mit/ohne Hörnern/Enthornung von Nutztieren)

Die Diskussionen über Sinn und Zweck der Enthornung von Kühen verfolgen wir aufmerksam und es ist uns bekannt, dass das Horn der Kuh als ein wichtiges Stoffwechselorgan angesehen wird. Die wissenschaftliche Beweisführung für eine unterschiedliche Qualität der Milch (Allergene, Laktose(un)verträglichkeit etc.) von Kühen mit oder ohne Hörner, wie sie vom Demeter-Verband kommuniziert wird,  ist unserer Meinung nach nicht eindeutig. Die Untersuchungsergebnisse basieren zum Teil auf wissenschaftlich nicht anerkannten Messmethoden oder es wurden zu wenige Proben untersucht. Deshalb werden diese  Versuchsergebnisse von den Spezialisten unterschiedlich interpretiert.

Das Halten behornter Kühe war bis vor noch nicht langer Zeit üblich. Heute ist die Mehrheit der Kühe aber hornlos. Auch die Biolandwirtschaft erlaubt die Enthornung von Biokälbern/-kühen, da das Halten behornter Kühen für den Bauern mit Gefahren verbunden ist und die Laufställe wegen des grösseren Platzbedarfs teurer sind.
Deutsch: www.bioaktuell.ch/de/tierhaltung/rindvieh/behornte-kuehe.html

Das Enthornen von Kälbern ist gesetzlich genau geregelt und darf nur unter Schmerzausschaltung an Kälbern bis zu einem Alter von maximal drei Wochen durch die Tierhalterin oder den Tierhalter mit Sachkundenausweis nach der Absolvierung eines anerkannten Kurses durchgeführt werden. 

Es ist uns bekannt, dass Milch, aber auch Fleisch, von behornten Kühen regional angeboten werden (z.B. „Horn-Milch“ aus Mettmenstetten). Zudem muss Milch von Demeter-Betrieben garantiert von Kühen mit Hörnern stammen www.demeter.ch/de/index.php.
 

(Einhaltung der Tierschutzgesetzgebung/Förderung des RAUS- und BTS-Programms)

Die Emmi Milchproduzenten sind verpflichtet, die strengen Vorgaben der schweizerischen Tierschutzgesetzgebung zu erfüllen. Dabei gilt es festzuhalten, dass der Tierschutz der Schweiz hohe Anforderungen an die Tierhalter stellt.

Weitere Informationen:
Deutsch: http://www.nutztiere.ch/de/rinder
Französisch:  http://www.nutztiere.ch/fr

In der Schweiz wird vom Bund zudem eine besonders tiergerechte Haltung von Nutztieren speziell gefördert. Über das  RAUS- und BTS-Programm (RAUS = Regelmässiger Auslauf im Freien, BTS = besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme) werden besondere Anstrengungen im Bereich Tierhaltung mit zusätzlichen Beiträgen abgegolten. Heute werden bereits 82% der Milchkühe nach RAUS und rund 41% nach BTS gehalten. Beide Programme verzeichnen seit Jahren eine kontinuierliche Zunahme.

Details zu den Programmen finden Sie beim Bundesamt für Landwirtschaft BWL unter folgendem Link:

Deutsch: https://www.blw.admin.ch/blw/de/home.html

Französisch: https://www.blw.admin.ch/blw/fr/home.html

ÖLN heisst: Ökologischer Leistungsnachweis.
Dieser weltweit einzigartige Schweizer Standard strebt eine gesamtheitliche Betrachtung der Ökosysteme und der landwirtschaftlichen Betriebe an und umfasst folgende Punkte:

  • die Haltung der Nutztiere nach der Tierschutzgesetzgebung (DZV Art. 12)
  • eine ausgeglichene Düngerbilanz (DZV Art. 13)
  • einen angemessenen Anteil an Biodiversitätsförderflächen (DZV Art. 14)
  • die vorschriftsgemässe Bewirtschaftung von Objekten in Inventaren von
  • nationaler Bedeutung (Art.15)
  • eine geregelte Fruchtfolge (DZV Art. 16)
  • einen geeigneten Bodenschutz (DZV Art. 17)
  • die gezielte Auswahl und Anwendung der Pflanzenschutzmittel (DZV Art. 18)
  • Vorgaben betreffend Saat- und Pflanzgut (DZV Art. 19)
  • Vorgaben betreffend Spezialkulturen (Art. 20)
  • Vorgaben betreffend Pufferstreifen (Art. 21)
  • Die Ausrichtung von Direktzahlungen setzt voraus, dass der Beitragsbezüger die Anforderungen des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) auf dem gesamten Betrieb erfüllt bzw. erfüllt hat (Direktzahlungsverordnung; DZV Art. 11).


Weitere Informationen:

BLW - Ökologischer Leistungsnachweis: https://www.blw.admin.ch/blw/de/home/instrumente/direktzahlungen/oekologischer-leistungsnachweis.html 
OFAG - Prestations écologiques requises:  https://www.blw.admin.ch/blw/fr/home/instrumente/direktzahlungen/oekologischer-leistungsnachweis.html
 

SUISSE GARANTIE ist eine Garantiemarke, die ausschliesslich für Schweizer Landwirtschaftsprodukte verwendet werden darf. Der Gebrauch der Garantiemarke ist nur jenen Produzenten zugänglich, die die geforderten technischen Anforderungen nachweislich erfüllen. Dieser Nachweis wird im Rahmen einer Produktzertifizierung durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle erbracht.

Die technischen Anforderungen sind in einem Branchenreglement festgelegt und beinhalten zusammengefasst folgende Punkte: 

  • Die Milch muss zu 100 % aus der Schweiz stammen. 
  • Die Milch produzierenden Landwirtschaftsbetriebe müssen die Anforderungen des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) erfüllen. 
  • Auf gentechnisch veränderte Pflanzen, Futtermittel und Tiere muss verzichtet werden. 

Weitere Informationen: www.suissegarantie.ch