Allgemein
Aus organisatorischen und logistischen Gründen (Sicherstellung der permanenten Kühlung) kann Emmi keine Muster abgeben.
Da unsere Verpackungen aus verschiedenen Materialien bestehen, ist es für uns nicht möglich, eine allgemeine Entsorgungsstelle anzubieten. Die Entsorgung kann via Verkaufsstellen (COOP, Migros etc.), Werkhof der Gemeinden (Ökihof) oder Hauskehricht gewährleistet werden.
Weitere Informationen: http://www.swissrecycling.ch/wertstoffe/kunststoff/
Ist das Verbrauchsdatum eines Produktes abgelaufen, darf das Lebensmittel, auch wenn es noch verschlossen ist, nicht mehr konsumiert werden, weil die Lebensmittelsicherheit nicht mehr gewährleistet ist.
Anders verhält es sich bei Produkten mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum. Solche Produkte können unter Umständen bei genauer Beachtung der Aufbewahrungsbedingungen auch über das Datum hinaus noch konsumiert werden.
Emmi empfiehlt seinen Konsumenten, nach dem Öffnen der Packung mit den Augen, der Nase und durch vorsichtiges Probieren einen Test durchzuführen und dann auf Grund dieser Beurteilung in Eigenverantwortung selber zu entscheiden, ob das Lebensmittel noch konsumiert werden kann.
Das Verbrauchsdatum („zu verbrauchen bis“) ist das Datum, bis zu dem ein Produkt zu verbrauchen ist. Mit diesem Datum werden Produkte ausgezeichnet, die nur kurz haltbar sind und im Kühlschrank aufbewahrt werden müssen. Beispiele: Hackfleisch, bereits geschnittener Salat.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum („mindestens haltbar bis“) ist das Datum, bis zu dem ein Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack, Geruch, Farbe, Konsistenz und Nährwert behält. Es wird bei länger haltbaren Lebensmitteln angewendet. Darunter fallen auch Milchprodukte wie Jogurt oder Käse.