Nachkriegszeit
Auf der Basis eines 1947 revidierten Wirtschaftsartikels regelt ab 1952 ein neues Landwirtschaftsgesetz die Schweizer Landwirtschaft. Die Bestimmungen im Milchsektor und deren Vollzug sind hart umkämpft, denn der Milchwirtschaft kommt eine grosse Bedeutung zu. So wird die gesamte Milchmarktordnung auf die Sicherung eines kostendeckenden Produzentenmilchpreises ausgerichtet. Aufgrund dieser hohen Bedeutung wird der Milchpreis durch den Bundesrat festgesetzt. Im Gegenzug sind die Milchbauern verpflichtet, ihre Milch an eine offizielle Milchsammelstelle oder Käserei abzuliefern. Um den Absatz der Milchprodukte kümmern sich die Butyra und die Käseunion. Erstere Organisation besitzt auch das Einfuhrmonopol und reguliert so den Butterpreis. Bereits damals braucht es einen Preisstützungsfonds, der die im Vergleich zum Schweizer Milchpreis zu tiefen Erträge auf den ausländischen Käsemärkten ausgleicht.