Käsefreihandel zwischen der Schweiz und der EU
Im Zuge der Bilateralen Verträge mit der Europäischen Union (EU) soll durch die Agrarpolitik 2002 die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Agrarsektors verbessert werden. Das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen tritt 2002 in Kraft. Die grössten Änderungen ergeben sich dabei für den Handel mit Käse. Zwischen 2002 und 2007 bauen beide Parteien schrittweise Zölle ab, ab Juni 2007 ist der Warenverkehr von Käse zwischen der Schweiz und der EU zollfrei. Jeglicher Grenzschutz für das wichtigste Schweizer Milchprodukt ist seither gegenüber der EU aufgehoben. Die Inlandbeihilfen für den Verkauf von Käse im Schweizer Markt werden 2002 ein letztes Mal ausbezahlt. Die Ausfuhrbeihilfen für Käseexporte ausserhalb der EU haben noch bis 2008 Bestand, allerdings auf laufend tieferem Niveau. Dies führt für die gesamte Schweizer Milchbranche zu erheblich anspruchsvolleren Bedingungen.